Mehr Transparenz und Mitbestimmung bei Gesetzgebungsverfahren
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- Erstellt: Dienstag, 17. Juli 2007 00:00
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz im SGB V wurde mit einer "hau ruck" Methode im Bundestag verabschiedet. Markant ist dabei, dass den Abgeordneten keine vier Stunden zur Verfügung standen, die letzten Textänderungen zu prüfen. Vielmehr hatten die Regierungsparteien ihre Abgeordneten anscheinend nur oberflächlich und über die akzeptablen Passagen des Gesetzes informiert. Ein gewisses Maß an Fraktionszwang ist aus dem Abstimmungsverhalten der Regierungsparteimitglieder herauslesbar.
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