Protest gegen die elektronische Gesundheitskarte auch in Österreich
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Kategorie: News
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Erstellt: Dienstag, 25. September 2007 00:00
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Veröffentlicht: Dienstag, 25. September 2007 00:00
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Geschrieben von Super User
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Nicht nur in Deutschland setzen sich Ärzte gegen die elektronische Speicherung sensibler Patientendaten auf zentralen Datenservern zur Wehr – auch in Österreich kämpfen die Mediziner gegen den „gläsernen Patienten“, der mit Einführung der von der Regierung geplanten „Elektronischen Lebensbegleitenden Gesundheitsakte“ (ELGA) bald bittere Realität sein könnte. Der oberösterreichische Ärztekammerpräsident Dr. Peter Niedermoser rief eine österreichweite Kampagne gegen die Gesundheitsakte ins Leben, um einen drohenden Missbrauch von Gesundheitsdaten zu verhindern.
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Kritik der Mitgliederversammlung an der Gesundheitsreform
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Kategorie: News
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Erstellt: Donnerstag, 19. Juli 2007 00:00
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Veröffentlicht: Donnerstag, 19. Juli 2007 00:00
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Geschrieben von Super User
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am 18.7. 2007 fand die Mitgliederversammlung der Aktionsgemeinschaft Freie Zahnheilkunde Oberbayern e.V. in Rosenheim statt. Die AFZ tritt für eine Liberalisierung und Entbürokratisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Sie kämpft für mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Patienten.
Die Versammlung hat sich mit den Auswirkungen der Gesundheitsreform (GKV-WSG, VändG) und den Änderungen in der privaten Krankenversicherung auseinandergesetzt.
Kostenerstattung
Begrüßt wurde die Möglichkeit für die Zwangsversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, dass sie die Kostenerstattung für Teilbereiche, wie Zahnheilkunde, neuerdings wählen können. Verurteilt wird aber der überbordende Bürokratismus der damit verbunden ist und die Tatsache, dass die Krankenkassen Verwaltungskosten zum Ansatz bringen, die der Versicherte zu übernehmen hat. Diese Maßnahmen dienen allein dazu, den Versicherten abzuschrecken und die Kostenerstattung nicht zu wählen.
Elektronische Versichertenkarte
Die e-card hat zum Ziel, dass zukünftig alle Gesundheitsdaten von der Wiege bis zur Bahre auf einem Zentralcomputer gespeichert werden sollen. Noch wird dies von der Bundesregierung dementiert und nur die Speicherung der Grunddaten proklamiert. Wie sieht es allerdings aus, wenn die DNS (Gen), alle Erkrankungen, Befunde, Therapien, Krankheitstage und verordnete Medikamente den Krankenkassen und der Regierung zugänglich gemacht werden. Datenschutz gibt es bei uns nur auf dem Papier, nicht in der Realität! Allein terroristische Vermutungen würden jeden Datenschutz ungeschehen machen. Was ist, wenn die neue Identifikationsnummer mit der Krankenversichertennummer und der Steuernummer vernetzt wird? Was ist, wenn die digitalen Erfassungswerte für Gesicht und Fingerabdruck auf den neuen Pässen, die Ortung der Handys und die Registrierung des Bewegungsprofils über die Mautstellen an der Autobahn zusammengeführt werden? Dann sind die Herren Schäuble und Beckstein glücklich und der deutsche Bürger ist das best beobachtete Objekt der Welt. Die Ansätze dafür sind auch im GKV WSG gelegt.
Es wird uns allen harmlos dargelegt ist aber von höchster Brisanz.
Die Kosten für die Einführung dieses orwellschen Systems belaufen sich auf mindestens 5 Mrd. €. Die Krankenkassengebühr in Höhe von 10 € und etliche Zuzahlungen könnten dem Versicherten erspart bleiben.
Die Mitglieder der AFZ vertreten die Auffassung, dass der Bürger das Recht haben muss, über seine Gesundheitsdaten selbst verfügen zu können.
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Resolution
Quo Vadis zur deutschen Krankenversicherung
Die Mitgliederversammlung der AFZ sieht in allen Vorschriften und Verordnungen, die im Rahmen des SGB V erlassen wurden, die Ohnmacht des Staates, ein kaputtes Sozialsystem in geordnete Bahnen zu bringen.
Immer, wenn der Staat in seiner Inkompetenz gerade in der Zahnmedizin detaillierte Vorgaben macht, gibt er zu, dass seine Bildungsziele und Verantwortlichkeiten nicht annähernd erfüllt werden und der Mensch als Individuum außer Acht gelassen wird.
Eine Mangelverwaltung kann nicht durch Richtlinien, Verordnungen, vorgegebene Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden.
Mit diesen staatlichen Schikanen sucht der Staat seine Schuld zu vertuschen und Schuldgefühle bei den Leistungserbringern zu erzeugen.
Dem Verbraucher werden Qualitätskriterien versprochen, die durch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht annähernd erfüllt werden können. Vielmehr werden durch unsinnige bürokratische Vorschriften wertvolle Behandlungszeiten vernichtet und sinnlos Geld für notwendige fachliche Investitionen fehlgeleitet. Der Staat befindet sich mit seinem Sozialsystem in einer Sackgasse, aus der er nie mehr herausfinden wird.
Möglicherweise beabsichtigt aber die Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, das System im Sinne staatlicher Zwangsbewirtschaftung á la DDR mit einer Einheitsversorgung so zu sozialisieren, dass mehr als 30% der wirklich qualitätsorientierten freiberuflichen Praxen ins betriebswirtschaftliche Aus bugsiert werden und eine individuelle Versorgung unmöglich wird.
Die staatlich verordneten Maßnahmen verstoßen gegen Art.12 Abs. 3 GG, da die Vorgaben und Kriterien innerhalb der Vertragszahnheilkunde einer Art Zwangsarbeit entsprechen und der Staat die Vertragszahnärzte in eine Art Geiselhaft nimmt. Dies beginnt mit der Verpflichtung unter den betriebswirtschaftlichen Gestehungssätzen (Vergütungskürzungen um 66,6%) zu arbeiten, setzt sich fort in einer GOZ Novellierung in der der Staat seine eigenen Versäumnisse im Rahmen der Beihilfe zu Lasten der Zahnärzte ungeschehen machen will und endet mit der Drohung bei Nichtbefolgung mit der Existenzvernichtung durch den Entzug der Kassenzulassung.
Die AFZ ist der Auffassung, dass nur eine eigenverantwortliche Zahnheilkunde auf der Basis einer wissenschaftlichen universitären Ausbildung in einer freien Praxis in freiem Wettbewerb in Zusammenarbeit mit einem mündigen Patienten ziel führend sein kann.
Die Mitglieder der AFZ fordern die Politik auf, die gesetzlichen Krankenkassen zu privatisieren und die freie Versicherungswahl seinen Bürgern zu geben.
einstimmig
Antrag Nr. 1
Elektronische Versichertenkarte
Die elektronische Versichertenkarte dient allein den Krankenkassen zur allumfassenden Information über Versicherten und Zahnarzt. Ein praktischer Nutzen ist weder für die zahnärztliche Tätigkeit noch für die Versicherten zu erkennen.
Die Mitglieder der AFZ sind deshalb nicht bereit, eventuell entstehende Kosten für Lesegeräte, Hard- und Softwareanpassungen, sowie für den Betrieb in den Praxen zu übernehmen.
Sie fordern daher die KZVB auf, sich einer Einführung zu Lasten der Vertragszahnärzte zu widersetzen bzw. sicher zu stellen, dass die Kostenbelastung für Einrichtung und Betrieb von den Krankenkassen voll übernommen wird.
Die Mitglieder der AFZ warnen zusätzlich eindringlich vor den datenrechtlichen Auswirkungen dieser elektronischen Karte, deren Ziel es ist, alle relevanten Erkrankungen, Behandlungen, Diagnosen, Fehldiagnosen, Suchten, Verordnungen und Krankheitsfehltage festzuhalten und auch im Fall eines Falles dem Zugriff des Staates zur Verfügung zu stellen.
Die Mitglieder sind der Auffassung, dass der Staat den letzten Intimbereich hochsensibler Daten seiner Mitglieder respektieren sollte.
einstimmig