30 Jahre Honorarstillstand

30 Jahre Honorarstillstand am 1.1.2018

Kein Grund zum Feiern

Gemeinhin hat der Mensch nach 30 Lebensjahren die Schul- und berufliche Ausbildung hinter sich gebracht, ständig sein Dasein verbessert, seinen Horizont erweitert, seine weiteren Zukunftsperspektiven im Hinterkopf. Kurz gesagt, er ist kein kleines Kind mehr. Er wuchs und wächst kontinuierlich mit den Herausforderungen, die sich ihm stellen.

Ähnlich verhält es sich in der Preisbildung für praktisch alle Artikel, die hierzulande angeboten werden. Während ein VW Golf im Jahr 1988 bei einem Einstiegspreis von ca. 9000 EUR zu erwerben war, wird beim 2018er Modell der doppelte Preis aufgerufen. Dies entspricht der üblichen Anpassung der Preise, wie sie durch Rohstoff- Verteuerung, Lohnanpassungen, aber auch verbesserten Produkten vermittelbar ist. In diesem Zeitraum ist auch die Verdoppelung der Höhe bei den Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Indiz für eine sich ordentlich entwickelnde wirtschaftliche Verbesserung insgesamt.

Insgesamt?? Wohl doch nicht! Eine unübersehbare Nische der Stagnation ist offenbar.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) setzt sich in der Bemessung der Gebühren dahingehend zusammen, dass Punktzahlen die Gewichtung der unterschiedlichen Leistungen zueinander festlegen, wohingegen der zu den Punktzahlen zu multiplizierende Punktwert die Anpassung der Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen muss. Diese Möglichkeit der Punktwertanpassung war und ist immer noch der Sinn, die wirtschaftliche Situation der zahnärztlichen Tätigkeit an die übliche gesamtwirtschaftliche Steigerung anzugleichen.

Dieser Punktwert wurde zum 1.1.1988 auf elf Pfennige festgelegt. Bei der Umstellung auf den EURO im Jahre 2002, also nach 14 Jahren, wurde der Pfennigbetrag auf fünf Stellen hinter dem Komma wertgleich auf 5,62421 EURO-Cent umgerechnet. Selbst weitere neun Jahre später, bei einer Umarbeitung der GOZ zum 1.1.2012, verblieb der Punktwert auf der gleichen Höhe wie 1988. Und dort stagniert er am 1. 1. 2018 nach weiteren 16 Jahren immer noch.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Die Bezahlung zahnärztlicher Leistungen, wie sie für gesetzlich Versicherte und z.B. auch für Asylbewerber honoriert werden, wird jährlich in etwa anhand der sog. Grundlohnsumme angepasst und ist demnach in ihrer Mehrzahl längst besser honoriert als Leistungen zum 2,3-fachen Satz, dem sogenannten Mittelsatz, wie sie durch die GOZ honoriert werden.

Es besteht in der GOZ die Möglichkeit, einen höheren als den 2,3-fachen Satz anzusetzen, nämlich bis 3,5-fach. Allerdings bedingt dies für jede derart angesetzte Honorierung die Angabe einer Begründung, die patientenbezogen sein soll. Der Aufwand dazu ist nicht unerheblich und mindert die Zeit, die der Zahnarzt besser für die Zuwendung an den Patienten benötigt.

Nicht zu vergessen ist ebenfalls, dass die Kostenerstatter, wie Beihilfe und Versicherungen, vermehrt die über dem 2,3-fachen Satz liegenden, aber korrekten Rechnungen des Zahnarztes auf den 2,3-fachen Satz herunterstreichen. Daraus entstehen zunehmend Konfliktpotentiale zwischen Erstatter und Patient, die von letzterem auch dem Zahnarzt vorgetragen werden.

Die Leistungserbringung für den gesetzlich Versicherten hat lt. Gesetz die Kriterien „ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend“ zu erfüllen. Die Frage stellt sich, ob ein Leistungsstandard für den Privatversicherten noch unterhalb der genannten Kriterien angesiedelt werden kann. Die Berufsordnung verpflichtet den zahnärztlichen Berufsstand zur gewissenhaften Berufsausübung und stellt sogar fest, dass eine Behandlung abzulehnen ist, wenn „eine Behandlung nicht gewissenhaft und sachgerecht durchgeführt oder die Behandlung ihm nach pflichtgemäßer Interessenabwägung nicht zugemutet werden kann“.

Nach 30 Jahren Honorarstillstand ist dieser Punkt längstens erreicht!

Dr. Helmut Hefele

Einmal politisch über den Zaun geblickt.

Eine kritische Betrachtung täglicher Ungereimtheiten: 

Umwelt – Diesel

 

Die Politik (EU) hat Abgasnormen festgelegt, die sich technisch als nicht erreichbar herausstellten. Leider hatte die Autoindustrie nicht den Mut die momentane Nichterreichbarkeit dieser politisch vorgegebenen Normen öffentlich einzugestehen. Stattdessen wurde getrickst und uns Verbrauchern die heile Autowelt vorgegaukelt. Dies ist scharf zu verurteilen, trotzdem muss man auch an der politischen Entscheidung Kritik üben. Wenn diese entscheidet, dass morgen der Rhein Trinkwasser Qualität haben muss, hat er die noch lange nicht. Auch die Argumentation der Umweltfetischisten ist irreführend, verlogen und nicht belegbar. Tausende von Toten sollen durch Feinstaub und NO(x) verursacht werden. Es gibt keine epidemiologischen Untersuchungen, was auch wissenschaftlich nachvollziehbar ist, denn separate Belastungsparameter sind nicht darstellbar. – Warum aber dieses Hexentreiben gegen die Dieselfahrer, die noch vor Jahren aus Umweltgründen dazu animiert wurden gerade auf diese sparsamen Motoren umzusteigen und um CO2 einzusparen. Wenn alle Diesel mit der Euronorm 6 nur noch in die Städte fahren dürfen, was ist dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit den Lastwägen, den Taxis? Brechen dann nicht alle Versorgungsstrukturen zusammen? – oder ist hier Diskriminierung gestattet? Mit ca. 8 Milliarden Euro werden die Dieselfahrer vom Staat subventioniert, so die Politik. Sagen wir besser: Die Politik zockt die Bürger um 8 Milliarden weniger ab als die Benzinfahrer. Vergessen wird, dass damit der Berufsverkehr weniger durch Steuern belastet wird, dafür aber der Dieselfahrer mehr KfZ-Steuern bezahlt, als der Benzinfahrer. Für Wenig-Fahrer geht diese Rechnung nicht auf Wann werden die Städte gezwungen, bedarfsorientierte Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss verbessern, einzurichten? Sollten nicht die Städte mit gutem Beispiel vorangehen, anstatt über Fahrverbote nachzudenken. Wie gesundheitsschädlich sind eigentlich die Abgase aus den Fliegern mit denen unsere Politiker zu noch so unwichtigen Sitzungen fliegen, wobei daraus meist kein greifbares Ergebnis resultiert. Fast nur dicke Limousinen stehen in der Fahrbereitschaft des Bundestages oder der Länderbehörden bereit, um unsere „energiebewussten“ Volksvertreter zu befördern. Auch ein Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH e. V., bedient sich wahrscheinlich abgasintensiver Flugzeuge oder energiefressender Intercityzüge, um seinem Kesseltreiben gegen die Autofahrer nachzukommen, anstatt mit dem Fahrrad zu seinen Terminen zu fahren. Sein Verein war es auch, der heute unnütze Fahrten provoziert, um für Plastikleergut den Einsatz wieder zurückzuholen. In Österreich geht es auch anders, ohne dass Plastikflaschen die Straßenränder verunstalten. Allein der energetische Aufwand für diese Entsorgung ist wahrscheinlich umweltschädlicher als eine einfache Entsorgung über spezielle Abfallkörbe. Die DUH finanziert sich u. anderem über Spenden, wo immer sie herkommen und mit welchen Hintergedanken sie gegeben werden. Es ist beängstigend, wie bei uns Minderheiten langsam die Oberhand gewinnen. Können wir uns nicht bei starker Abgas- und Feinstaubbelastung auch selbst schützen, z. B. durch Gesichtsmasken? Niemand prüft oder empfiehlt alternative Schutzmaßnahmen, bevor man einschneidende Maßnahmen, wie die Reglementierung der Autofahrer, durch Fahrverbote vornimmt. Ca.16% der Abgasbelastung stammen von unseren Autos. Strom kommt aus der Steckdose – völlig sauber und ökologisch? – weit gefehlt! Lediglich ca. 16% sind „grüner Strom“. Ca. 23% sind Atomstrom, 56% kommen von Stein-, Braunkohle und Erdgas „ohne“ irgendwelche Emissionen. Die DUH e.V. will mit Fahrverbot die Umwelt retten und vernichtet Volkseigentum in Milliardenhöhe. Leider hat niemand den Mumm gegen die Umweltextremisten gegenzuhalten. Ein Dieselmotor braucht ca. 20% weniger Treibstoff, damit wird wegen der effizienteren Verbrennung ca. 15% weniger CO2 gebildet. Ist nicht das CO2 in erster Linie für die Erderwärmung verantwortlich? Genau dieses Gas wird durch Atomstrom nicht gebildet und durch Dieselmotoren um 15% weniger gebildet als durch Benzinmotoren. Ein Tsunami ist bei uns auch nicht zu erwarten. Gegen Feinstaub kann man sich selber schützen. Hören wir mit der Hexenjagd auf und lassen wir nur Fakten gelten. Dr. Löffler Quellen für Zahlen aus offiziellen Internetangaben