AOK Spartage

AOK Spartage trotz Milliardenüberschüsse

Ab Mittwoch, den 1. August bis 12. September wurden von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns „Puffertage“ erlassen!
Was bedeutet dies?
Wir Zahnärzte erhalten in diesem Zeitraum nur noch ein um bis zu 66,6% gekürztes Honorar inklusive aller Materialkosten für von uns erbrachte Leistungen.
Warum?

Bis jetzt konnte für das Jahr 2012 mit der AOK noch kein Vertrag über die Höhe des Budgets für Zahnbehandlungen abgeschlossen werden. Die AOK Bayern war bisher nicht bereit, die notwendigen finanziellen Mittel für Ihre Behandlungen zur Verfügung zu stellen, obwohl sie im Bereich Zahnersatz im Vergleich zu früher, erhebliche Überschüsse „erwirtschaftet“ hat. Im Gesundheitsfonds werden derzeit ca. 14 Milliarden € Versichertenbeiträge gehortet. Nach Aussage einer AOK Mitarbeiterin ist der verantwortliche Verwalter im Bundesversichertenamt, der ehemalige Staatskommissar Gassner nicht bereit, notwendige Behandlungsmittel frei zu geben, obwohl er früher in anderer Funktion gegen die milliardenschweren bayerischen Beitragsabflüsse aus der Krankenversicherung in andere Bundesländer gewettert hatte.
Leider setzt sich der Nachfolger des ehrenamtlichen KZVB-Vorsitzenden, der hauptamtliche Vorsitzende Dr. Rat nicht lautstark genug für eine ausreichende Behandlung der bayerischen AOK-Versicherten ein. Auch dem bayerischen Gesundheitsministerium scheinen die Nöte der AOK Versicherten nicht sonderlich zu interessieren, da ja nur die Zahnärzte die Kosten auffangen müssen.
Die AOK Bayern glaubt scheinbar, sich mit einer Pauschale, die den Behandlungsbedarf zu vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht befriedigt, aus ihrer Treue- und Leistungspflicht gegenüber ihren Mitgliedern heraus stehlen zu können.
Wozu werden Ihre Beiträge verwendet?
• Die Behandlung Ihrer Zahnerkrankungen wird pauschal als Gesamtbudget vergütet, egal welcher Behandlungsbedarf von den Mitgliedern abgerufen wird. Werden weniger Leistungen erbracht, wird das Budget möglicherweise gekürzt! Freiwillig werden Sie sich kaum die Zähne aufbohren lassen? Notwendigen Behandlungen verweigert sich die AOK indirekt. Sie ist nicht bereit, die Kosten, die das Budget übersteigen, zu übernehmen oder die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.
• Die AOK Bayern gibt Ihre Beiträge scheinbar lieber für Werbung im Fernsehen, in Zeitschriften oder für Yoga-Kurse oder ähnliche Marketingmaßnahmen aus oder baut protzige Verwaltungsgebäude.
Wir betrachten dies als falsche Verwendung von Versichertenbeiträgen, da zuerst die (zahn)- medizinische Behandlung zu bezahlen ist, anstatt das Geld für Werbung in den Wind zu blasen.
Leider kommt das Gesundheitsministerium (CSU) nicht seiner Aufsichtspflicht nach und sorgt dafür, dass Ihre Beiträge zu allererst für Ihre Behandlung bereitgestellt werden.
Was machen wir?
Wir sehen uns gezwungen, unsere Behandlungen bei AOK-Versicherten auf das Notwendigste (§12 SGB V), zu reduzieren, da wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen uns nicht in der Lage sehen, durch Eigenzuschuss die volle Behandlungsbreite zur Verfügung stellen zu können, solange die AOK Bayern Ihre Beiträge scheinbar lieber für Werbezwecke und zur Selbstdarstellung verwendet.

Dr. Löffler, 1. Vorsitzender der AFZ Oberbayern