20-jähriges Jubiläum der Aktionsgemeinschaft Freie Zahnheilkunde Oberbayern e.V.

20-jähriges Jubiläum der Aktionsgemeinschaft Freie Zahnheilkunde Oberbayern e.V.

Am 22. Juli 2009 feierten viele kompetente und politisch interessierte Zahnärzte das 20-jährige Bestehen des Vereins.
Der Verein wurde 1989 in einer Phase des Gesundheitswesens gegründet, in der man feststellen konnte, dass die Entwicklung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sich in die falsche Richtung bewegt. Die Zahnärzte, die mehr Transparenz und Mitspracherecht für die gesetzlich Zwangsversichertengemeinschaft einforderten, erkannten, dass deutscher Bürokratismus nicht auf der Basis von Vernunft verändert werden kann, sondern besondere Maßnahmen erforderlich werden.


Diese Maßnahmen sah man in einem gemeinsamen Ausstieg aller bayerischer Zahnärzte aus dem Zwangssystem der GKV erreichen zu können. Die Patienten sollten dabei in den Genuss einer hundertprozentigen Transparenz ihrer Gesundheitsleistungen kommen. Außerdem sollte damit das reduzierte Leistungsangebot der GKV geöffnet werden und die moderne Zahnheilkunde allen Bürgern angeboten werden können, ohne auf die erworbenen geldwerten Anrechte durch ihre Zwangsmitgliedschaft verzichten zu müssen. Gleichzeitig sollte eine europaweite Öffnung des Leistungsangebotes erreicht werden.

Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da in der Umsetzungsphase, die sehr erfolgreich anlief, der Staat unter Gesundheitsminister Seehofer existenzbedrohende gesetzliche Regelungen formulierte, die für machen Zahnarzt eine wirtschaftliche Bedrohung hätte bedeuten können.

Es waren dann auch gerade die Kollegen, die auf ein anonymes und manipulierbares Abrechnungssystem setzten, die zu Gegnern der Reformbewegung wurden.
Mit Seehofer kamen nicht nur die Jahrtausendreform mit ihren Zwangsmaßnahmen, sondern auch die Budgetierung, unter der viele Versicherte aber auch Heilberufler bis heute leiden. Es blieb nicht die letzte „Reform“, sondern fast jährlich reihte sich eine Gesetzesnovellierung an die andere.

Dennoch können wir behaupten, dass mancher zahnärztliche Vorstoß vom Gründer des Vereins, der dann fast 14 Jahre die Geschicke der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (zwei Jahre) lenkte, einen positiven Niederschlag im Gesetz fand.
Leider ist mit Ulla Schmidt ein Weg eingeschlagen worden, der in einer freien Gesellschaft nie zum Ziel und Erfolg führen kann. Die Einheitsversicherung( Bürgerversicherung), die Vernichtung der privaten Krankenversicherung, der durch die elektronische Versicherungskarte registrierte und überwachte Patient und die Vernichtung der selbstständigen Praxen zu Gunsten medizinischer Großkonzerne und Behandlungszentren sind ihr erklärtes aber zum Teil noch vertuschtes Ziel.
Auch Angela Merkel liebäugelt mit einem medizinischen Versorgungskonzern
( Gesundheitsprämie) in dessen Umfeld Namen wie Bertelsmann auftauchen, die möglicherweise eine gehörige Wertschöpfung im sozialen Bereich vermuten. Die Zahnärzte und Ärzte sind dann nicht mehr „mein Zahnarzt oder Arzt“, sondern eine anonyme und amorphe Masse ohne direkte Verantwortlichkeit für seinen oder ihre Patientin.
Der Verein behält daher seine Existenzberechtigung. Mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zeigt er deutlich, dass er das Gesundheitswesen kritisch verfolgt und politische Forderungen stellt.

Dr. Rolf-Jürgen Löffler, 1. Vorsitzender der AFZ Oberbayern e.V.

Ein Auszug aus den Beschlüssen:
Anträge MV AFZ Oberbayern e.V.
22.07.2009


Antrag Nr.1 / Reform des SGB V
Die Mitgliederversammlung der AFZ Oberbayern e.V. fordert die politischen Parteien auf, im Zuge der Koalitionsverhandlungen, eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung das SGB V einzufordern, in dem für alle Beteiligten Rechte und Pflichten ausgewogen festgehalten werden.
Begründung:
Derzeit steht das SGB V für ein einseitiges und nicht mehr überschaubares Zwangssystem, das allein gegen die versicherte Bevölkerung und die Heilberufe gerichtet ist.
einstimmig


• Antrag Nr. 2 / Hauptamtlichkeit
Die Mitgliederversammlung der AFZ Oberbayern e.V. fordert die politischen Parteien auf, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode die hauptamtlichen Vorstände wieder durch ehrenamtliche Vorstände zu ersetzen. Die Amtszeit ist auf vier Jahre zu begrenzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Begründung:
Die Interessensvertretung der Zahnärzte ist durch hauptamtliche Vorstände nicht gewährleistet. Der Sinn der Gründung der KZV-en war unter anderem eine ausgewogene Interessensvertretung der Zahnärzte.
einstimmig


• Antrag Nr. 3 / Gesundheitsfonds
• Die Mitgliederversammlung der AFZ Oberbayern e.V. fordert die bayerische Staatsregierung und die politischen Parteien auf, den Gesundheitsfonds im Zuge der anstehenden Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode sofort zu stoppen.
• Der bayerischen Bevölkerung darf weder durch Umverteilungsmaßnahmen ein Versorgungsschaden entstehen noch darf die Existenz der bayerischen Zahnärzte mit ihren Mitarbeitern dadurch gefährdet werden. Dafür trägt die bayerische Staatsregierung die Verantwortung.
• Die Beiträge der Bevölkerung müssen primär dort zum Einsatz kommen, wo sie gezahlt werden, so lange Versorgungsengpässe bestehen.
Begründung
Seit 1991 flossen 175,5 Mrd. durch den Solidaritätsbeitrag an den Bund, um die Verhältnisse Ost - West anzugleichen. Die Politik hat dieses Ziel nicht erreicht.
Der Risikostrukturausgleich, der einen Ausgleich unter den Kassen vorsieht, hat einen weiteren Abfluss von bayerischen Beitragszahlungen zur Folge. Zwischenzeitlich haben bayerische Heilberufler durch die Umverteilung große finanzielle Probleme.
einstimmig


• Antrag Nr. 4 / Festzuschüsse in der Beihilfe – mehr Erstattungstransparenz
• Um der staatlichen Fehlplanung in der Finanzierung der Beihilfe zu begegnen, empfiehlt die Mitgliederversammlung der AFZ anstatt prozentuale Zuschüsse, Festzuschüsse einzuführen. Dies bedeutet mehr Transparenz und weniger Verwaltung.
• Dies führt bei den betroffenen Beihilfeberechtigten zu einer vereinfachten Abwicklung der Erstattung.
• Begründung
Das staatliche Finanzierungsproblem der Beihilfe darf nicht zu Lasten der freiberuflichen Zahnärzte gehen, die der allgemeinen Kostenentwicklung unterworfen sind.
einstimmig





• Antrag Nr. 5 / Kostenerstattung

• Die Mitgliederversammlung der AFZ Obb. e.V. sieht in der Durchführung der Kostenerstattung bei vielen Krankenkassen eine bewusste Behinderung ihres gesetzlichen Auftrages, in dem überhöhte Verwaltungskosten und Abschläge für Wirtschaftlichkeitsprüfung dem Versicherten auferlegt werden. Die durchschnittliche Kürzung für Wirtschaftlichkeit beträgt in der KZVB 0,3 %.
• Die MV fordert daher die Staatsregierung auf, im Zuge von Verwaltungsvereinfachung und Verbraucherschutz, Vorschriften für die Krankenkassen zu erlassen, die eine Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Kostenerstattung ermöglicht.
• Transparenz und Eigenverantwortung darf nicht systematisch durch kostenintensiven Bürokratismus behindert werden