Seit 1965 keine Gebührenanpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Die von der FDP und Ihrem Gesundheitsminister Bahr/Rösler gemachten Versprechungen wurden wieder einmal FDP-typisch nicht eingehalten. Weder der Gesundheitsfond wurde abgeschafft, noch wurde die GOZ an die Kostenentwicklung angepasst. Eigentlich müssten es mindestens 60% Erhöhung sein, um die Kostenentwicklung aufzufangen. Die Regierung faselte von 320 Millionen € zusätzlicher Gelder, die bereitgestellt worden sein sollen, vergaß aber, dass die Leistungen bereits vorher außerhalb des Leistungskataloges erbracht wurden (PZR). Schlimmer ist, dass diese Leistungen jetzt begrenzt sind und oft nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
Mit dem Starkbieranstich am Nockerberg beginnt die Eröffnung des Wahlkampfes für Bundes – und Landtagswahl. Wir Heilberufler wurden in der Vergangenheit von allen Regierungsparteien mehr als enttäuscht. 1993 führte Seehofer die Budgetierung der Leistungen im Gesundheitswesen ein. Wachstum wurde nur noch in Höhe der geschätzten Grundlohnsummensteigerung geduldet. Alles was über der geschätzten Steigerungsrate lag, musste von den Heilberuflern aus eigener Tasche bezahlt werden. Erwähnenswert ist dabei, dass die tatsächliche Steigerungsrate der Grundlohnsumme meist höher war, aktuell aber nicht Berücksichtigung fand. Außerdem wurden die Heilberufler durch verfehlte Arbeitsmarktpolitik und zunehmende Arbeitslosenzahlen, die die Grundlohnsummensteigerung negativ beeinflussten mit in die finanzielle Haftung genommen im Gegensatz zu allen anderen Berufen in unserem Land.