Versteckte Beitragserhöhungen durch Leistungskürzungen

Wird man die soziale Stellung des deutschen Bürgers wieder am Zustand des Gebisses erkennen? Wie zeigt sich die Welle der neuen Armut von 4 Millionen Bürgern?

Die vergangenen Reformen im Gesundheitswesen haben die Versorgung der Bevölkerung in der Zahnheilkunde erheblich verschlechtert.
Beim Zahnersatz wurde zwar das Budget aufgehoben, der Beitrag in Höhe von 0,45 Prozentpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen aber aus der Zweckgebundenheit heimlich entfernt. Die Folge war, dass im letzten Jahr allein in Bayern weit mehr als 100 Millionen € an Beitragsgeldern für zahnärztliche Behandlung verloren gingen.



Immer mehr Leistungen werden ausgeschlossen
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Heimtückisch ist das Vorgehen der hauptamtlichen Zahnärzte- und Ärztevertreter im gemeinsamen Bundesausschuss in Zusammenarbeit mit den Kassenbossen, in dem dort immer mehr Leistungen ausgegliedert werden. Dies geht lautlos und von der Öffentlichkeit unbemerkt vonstatten.
Erst in den Praxen, wenn der Zahnarzt für die Wurzelbehandlung eines Weisheitszahnes Geld verlangen muss, wird der Patient mit den neuen Streichmethoden konfrontiert.
Muss ein Zahn, weil er akut eitrig infiziert ist, zum Teil mehr als drei Mal mit medizinischen Einlagen versorgt werden, ehe man ihn Wurzel füllen kann, dann akzeptiert die hauptamtlich geführte Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns keine medizinischen Begründungen, obwohl dies in den Richtlinien vorgesehen ist. Die Konsequenz ist, dass der Versicherte die Kosten selbst tragen muss.
So wird der Versicherte da und dort mit mehr oder weniger kleinen oder großen Beiträgen zusätzlich zu seinen Abgaben zur Kasse gebeten.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass die Kassengebühr in Höhe von 10 € bei einer Behandlung, die Quartal überschreitend abläuft, im neuen Quartal nochmals fällig wird. Diese Gebühr wurde ursprünglich eingeführt, um das „Ärztehopping“ einzugrenzen, das in zahnärztlichen Praxen kaum vorkommt.
Klar ist, dass der Zahnarzt nicht kostenlos arbeiten kann und rechtmäßig für diese notwendigen Leistungen seine Forderungen geltend machen darf. Ob dies sozial noch als verträglich betrachtet werden kann, ist allerdings die große Frage. In der Zahnheilkunde ist der Leistungskatalog nur noch ein Rumpfkatalog, der eigentlich den Kassen ihre dominierende und bevormundende Vertretungskompetenz absprechen müsste.
Leider wird immer mehr Bürokratismus verordnet, der heute schon mehr Beitragsgelder verschlingt als die gesamte Zahnheilkunde Kosten verursacht.
Vereinfachende Verwaltungsvorschläge wurden von der Politik immer abgelehnt, auch unter dem Aspekt, dass der Erhalt eines Ministersessels dem Betroffenen wichtiger ist, als eine ehrliche und sozial ausgewogene Reform.

Fordern wir von unseren Abgeordneten die Aufhebung ihres Sonderstatus. Pensionsanwartschaften nach läppischen 2 Amtsperioden sind nicht mehr vertretbar, wenn ein Normalbürger dafür mehr als 100 Beitragsjahre aufbringen müsste. Der Steuerfreibetrag, die vielen kleinen Vergünstigungen, über die keiner spricht und die man bewusst verborgen hält, sollten offengelegt werden und steuerlich dem Normalbürger gleichgesetzt werden.
Dann kämen sie wieder runter von ihrem hohen Ross, die „Volksvertreter“ und würden vielleicht basisnäher die Sorgen und Nöte der Normalbürger begreifen.
Wir werden in den nächsten Tagen einige Beispiele aufzeigen, wie man auf Ihre Kosten spart.

Dr. Löffler
ehemaliger Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der weiß, wovon er spricht.